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Aufsichtsratswahlen

Beratung und Schulung für Wahlvorstände und Unternehmen
Wahlverfahren nach Mitbestimmungsgesetz oder Drittbeteiligungsgesetz

In vielen Unternehmen ist ein Aufsichtsrat zu wählen. Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu wählen.

In diesem Bereich habe wir jahrelange Erfahrung u. a. durch Schulung der Wahlvorstände in einem der größten deutschen Unternehmen. Wir begleiten aber auch Ihre Wahl der Aufsichtsräte und Wahlvorstände, beraten im Vorfeld über die strengen formalen Vorgaben der jeweiligen Gesetze und erstellen mit Ihnen einen genauen Ablaufplan des Wahlverfahrens. Selbstverständlich schulen wir auch die jeweiligen Wahlvorstände.

Ein formaler Fehler im Wahlverfahren hat sehr häufig ein Anfechtungsverfahren zur Folge. Es droht somit die Wiederholung der Wahl, was je nach Unternehmensgröße zu immens hohen Kosten führt.

Zögern Sie nicht und sprechen uns an, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.

Rechtsanwalt Bocionek freut sich, Sie bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu unterstützen.

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Kontakt

Freytag Neubecker Rechtsanwälte

Kaiserstraße 58
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069-820009-0
Telefax: 069-820009-49

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