In vielen Unternehmen ist ein Aufsichtsrat zu wählen. Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu wählen.
In diesem Bereich habe wir jahrelange Erfahrung u. a. durch Schulung der Wahlvorstände in einem der größten deutschen Unternehmen. Wir begleiten aber auch Ihre Wahl der Aufsichtsräte und Wahlvorstände, beraten im Vorfeld über die strengen formalen Vorgaben der jeweiligen Gesetze und erstellen mit Ihnen einen genauen Ablaufplan des Wahlverfahrens. Selbstverständlich schulen wir auch die jeweiligen Wahlvorstände.
Ein formaler Fehler im Wahlverfahren hat sehr häufig ein Anfechtungsverfahren zur Folge. Es droht somit die Wiederholung der Wahl, was je nach Unternehmensgröße zu immens hohen Kosten führt.
Zögern Sie nicht und sprechen uns an, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.